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Verbot von Prostitution - Zwischen Freiheit und Zwang (Teil 2)",false,"\u003Cp>\u003Cspan style=\"text-decoration: underline;\">\u003Ca href=\"\u002Ftexte\u002Fdas-verbot-von-prostitution-zwischen-freiheit-und-zwang-teil-1-\u002F1\">Hier zur&uuml;ckbl&auml;ttern - Teil 1\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cspan style=\"text-decoration: underline;\">\u003Ca href=\"\u002Ftexte\u002Fdas-verbot-von-prostitution-zwischen-freiheit-und-zwang-teil-3\u002F3\">Hier weiterlesen - Teil 3\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fspan> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>\u003Cfont style=\"font-size: 15pt;\" size=\"4\">Das Ende der Heuchelei &ndash; Deutschland hat ein neues Anti-Prostitutionsgesetz\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u003Cstrong>\u003Cfont size=\"2\">\u003Cspan style=\"font-weight: normal;\">Ver&ouml;ffentlicht am \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Ferklarung-von-dona-carmen-e-v-aus-anlass-der-verabschiedung-des-gesetzes-zur-bekampfung-des-menschenhandels-und-uberwachung-von-prostitutionsstatten\u002F\">28. Juni 2013\u003C\u002Fa> von \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fauthor\u002Fadmin\u002F\">Do&ntilde;a Carmen\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u003Cstrong>In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, den 28.06.2013, hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem am 4. Juni 2013 von den Fraktionen der CDU\u002FCSU und FDP vorgelegten &bdquo;Entwurf eines Gesetzes zur Bek&auml;mpfung des Menschenhandels und &Uuml;berwachung von Prostitutionsst&auml;tten&ldquo; verabschiedet. Die Umsetzung der prostitutionsfeindlichen EU-Richtlinie 2011\u002F36\u002FEU war der willkommene Anlass f&uuml;r eine massive Einschr&auml;nkung des grundgesetzlich gesch&uuml;tzten Rechts auf freie Berufsaus&uuml;bung in der Sexarbeit. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution mit der Einstufung von Prostitutionsst&auml;tten als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftige Gewerbe&ldquo; nach &sect; 38 Gewerbeordnung.\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>&Ouml;ffentlich angepriesen und vermarktet wird das neue Gesetz als &bdquo;gewerberechtliche Gleichbehandlung&ldquo; des Prostitutionsgewerbes und als &bdquo;Verbesserung&ldquo; von Rahmenbedingungen der Sexarbeit in der Prostitution. Nichts von dem trifft zu.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Faktisch handelt es sich bei der nun beschlossenen gewerberechtlichen Reglementierung von Prostitution um einen massiven Eingriff in das auch Sexarbeiterinnen grundgesetzlich zustehende Recht auf ungehinderte Berufsaus&uuml;bung. Statt auf mehr Rechte f&uuml;r Sexarbeiter\u002Finnen in der Prostitution setzt man erneut und ohne sachlichen Grund auf mehr beh&ouml;rdliche und polizeiliche Kontroll- Und &Uuml;berwachungsbefugnisse gegen&uuml;ber den Betroffenen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Unter dem Vorwand der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011\u002F36\u002FEU und einer wirksameren Bek&auml;mpfung des so genannten &bdquo;Menschenhandels&ldquo; geht es in Wirklichkeit um die Abwicklung des 2002 verabschiedeten Prostitutionsgesetzes. Dieses Gesetz stand &ndash; bei aller notwendigen Kritik &ndash; f&uuml;r eine Ausgestaltung der Legalisierung von Prostitution. Nach gerade mal 11 Jahren und einer ma&szlig;losen medialen Hetze gegen die legalisierte Sexarbeit in der Prostitution ist das Prostitutionsgesetz von 2002 nunmehr substantiell ausgeh&ouml;hlt. Es erweist sich als Betriebsunfall in der Geschichte deutscher Prostitutionspolitik.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es ist auch das\u003Cstrong> Ende der Heuchelei\u003C\u002Fstrong>: Das Versprechen auf eine den legitimen Interessen der Sexarbeiter\u002Finnen entsprechende Legalisierung von Prostitution ist vom Parlament mit dem j&uuml;ngsten Gesetz gebrochen worden. Im Unterschied zum Prostitutionsgesetz von 2002, das vor allem als Schaufenstergesetz konzipiert war und fortan als Feigenblatt beibehalten wird, wird die zuk&uuml;nftig erfolgende gewerberechtliche Reglementierung mit der Einstufung von Prostitutionsst&auml;tten als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftige Gewerbe&ldquo; nach &sect; 38 Gewerbeordnung eine au&szlig;erordentlich praktische (negative) Wirkung entfalten: Die Ausweitung beh&ouml;rdlicher und polizeilicher Kontrollbefugnisse wird sich als Mittel einer politisch gewollten maximalen Eind&auml;mmung von Prostitution erweisen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Daher auch die unverkennbar tiefe Genugtuung bei Prostitutionsgegnern jeglicher Couleur angesichts der Einschr&auml;nkung, die die Berufsaus&uuml;bung von Sexarbeiter\u002Finnen in der Prostitution mit dem neuen Gesetz erfahren wird.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Entgegen der offiziellen Sprachregelung einer mit dem Gesetz geschaffenen &bdquo;gewerberechtlichen Gleichstellung&ldquo; von Prostitution handelt es sich in Wirklichkeit um eine \u003Cstrong>gewerberechtlich kaschierte Fortsetzung und Ausweitung der Diskriminierung von Sexarbeit in der Prostitution.\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>F&uuml;r diese Sichtweise sprechen nachfolgend benannte sieben Punkte:\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(1)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Keine durch Tatsachen sachlich ausgewiesene Gesetzesbegr&uuml;ndung:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>F&uuml;r die mit dem Gesetz erfolgende Einstufung von Prostitutionsst&auml;tten als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftige Gewerbe&ldquo; gibt es keine Begr&uuml;ndung in der Sache. In der Gesetzesbegr&uuml;ndung zur Ausweitung nunmehr gewerberechtlich exekutierter Kontroll- und &Uuml;berwachungsbefugnisse hei&szlig;t es lediglich: &bdquo;Der Betrieb von Prostitutionsst&auml;tten ist aus kriminalpolitischer Sicht sensibel. Zur Vorbeugung krimineller Begleiterscheinungen wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung ist eine pr&auml;ventive Zuverl&auml;ssigkeitspr&uuml;fung des Gewerbetreibenden sinnvoll.&ldquo; (Drucksache 17\u002F13706, S. 9)\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Von real gestiegenen &bdquo;kriminellen Begleiterscheinungen&ldquo; der Prostitution, die eine solche Versch&auml;rfung des Umgangs mit Prostitution rechtfertigen w&uuml;rden, kann aber  nicht die Rede sein. Denn ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik sinkt die so genannte &bdquo;Begleitkriminalit&auml;t&ldquo; seit Jahren. Im Jahr 2002, als das damalige Prostitutionsgesetz  in Kraft trat, wies die polizeiliche Statistik 776 mutma&szlig;liche Opfer der &bdquo;Ausbeutung von Prostitution&ldquo; (&sect; 180a StGB) auf. Zehn Jahre sp&auml;ter, im Jahr 2012, waren es nur noch 58 mutma&szlig;liche Opfer! Im Jahre 2002 wies die polizeiliche Kriminalstatistik 793 mutma&szlig;liche Opfer des Delikts &bdquo;Zuh&auml;lterei&ldquo; (&sect; 181a StGB) auf. Im Jahre 2012 waren es nur noch 267 mutma&szlig;liche Opfer bei diesem Straftatbestand. Im Jahre 2002 wurden 988 mutma&szlig;liche Opfer des Delikts &bdquo;Menschenhandel&ldquo; gez&auml;hlt. 2012 waren es nur noch 642 mutma&szlig;liche Opfer von &bdquo;Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung&ldquo;. Im Jahr 2011 wurde nur eine einzige Person als T&auml;ter im Falle von &bdquo;Ausbeutung von Prostituierten&ldquo; verurteilt, nur 32 T&auml;ter im Falle von &bdquo;Zuh&auml;lterei&ldquo; und 117 T&auml;ter im Falle von &bdquo;Menschenhandel&ldquo;.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die tats&auml;chliche Ausweitung, die die nach wie vor massiven und umfangreichen Razzien und Routinekontrollen im Prostitutionsgewerbe aufweisen, sowie die Versch&auml;rfung der Menschenhandelsgesetzgebung (zuletzt 2005) widersprechen der Annahme, dass eine unzureichende &Uuml;berwachung und zu laxe Strafgesetze Ursache des R&uuml;ckgangs der Kriminalit&auml;tsentwicklung seien k&ouml;nnte.Wenn nunmehr trotz dieser r&uuml;ckl&auml;ufigen Kriminalit&auml;tsentwicklung der rechtliche Umgang mit Prostitution durch eine Ausweitung von Kontrolle und &Uuml;berwachung versch&auml;rft wird, so liegen dem nachweislich keine sachlich begr&uuml;ndeten Erw&auml;gungen, sondern das blo&szlig;e Interesse der Prostitutionsgegnerschaft in Verbindung mit Migrationsabwehr zugrunde.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Mit dem Vorwand &bdquo;Pr&auml;vention&ldquo; lassen sich &ndash; wie hier zu sehen &ndash; s&auml;mtliche B&uuml;rgerrechte trefflich aushebeln, nicht nur in der Prostitution. In der Tat ein Armutszeugnis, dass sich die offenen und verkappten Bef&uuml;rworter des neuen Anti-Prostitutionsgesetzes damit selbst ausstellen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(2)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Gewerberechtliche Ungleichbehandlung durch &bdquo;Zuverl&auml;ssigkeitspr&uuml;fung&ldquo; in Kombination mit diskriminierenden strafrechtlichen Sonderbestimmungen zu Prostitution\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Aufnahme von Prostitutionsst&auml;tten in den Katalog &bdquo;&uuml;berwachungspflichtiger Gewerbe nach &sect; 38 Absatz 1 GewO hat &bdquo;eine automatische &Uuml;berpr&uuml;fung der Zuverl&auml;ssigkeit des Gewerbetreibenden unverz&uuml;glich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung&ldquo; zur Folge. Anders als bei der gro&szlig;en Masse &bdquo;anzeigepflichtiger Gewerbe&ldquo; (nach &sect; 14 GewO), wo diese &bdquo;Zuverl&auml;ssigkeitspr&uuml;fung&ldquo; nicht vorgesehen ist, handelt es sich hierbei um einen Generalverdacht. Seit 2002 hat der Bund-L&auml;nder-Ausschuss Gewerberecht f&uuml;r Prostitutionsbetriebe den Status als &bdquo;anzeigepflichtiges Gewerbe&ldquo; empfohlen. Was nunmehr den Generalverdacht des &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftigen Gewerbes&ldquo; begr&uuml;nden soll, bleibt im Dunkeln.Die Einstufung als &uuml;berwachungspflichtiges Gewerbe entspricht nicht nur einem sachlich unbegr&uuml;ndeten Generalverdacht, sondern impliziert dar&uuml;ber hinaus einehandfeste rechtliche Ungleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes gegen&uuml;ber anderen Gewerbezweigen. Denn im Unterschied zu anderen Gewerben unterliegt das Prostitutionsgewerbe zus&auml;tzlich einer umfangreichen, speziell auf Prostitution zielenden straf- und ordnungsrechtlichen Reglementierung. Dazu geh&ouml;ren:\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>(1) &sect; 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten(2) &sect; 181a StGB Zuh&auml;lterei + &sect;181b F&uuml;hrungsaufsicht ( bezogen auf &sect; 181a)(3) &sect; 184e StGB Aus&uuml;bung der verbotenen Prostitution(4) &sect; 184f StGB Jugendgef&auml;hrdende Prostitution(5) &sect; 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung(6) &sect; 233a StGB F&ouml;rderung des Menschenhandels (bezogen auf &sect; 232)(7) Art. 297 EGStGB Verbot der Prostitution \u002F Sperrgebietsverordnungen(8) &sect; 119 \u002F &sect;120 OWiG Grob anst&ouml;&szlig;ige und bel&auml;stigende Handlungen; Verbotene Aus&uuml;bung der Prostitution; Werbung f&uuml;r Prostitution\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Einbeziehung von Personen in entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird sich leicht instrumentalisieren lassen, um Personen im Prostitutionsgewerbe die erforderliche Zuverl&auml;ssigkeit abzusprechen. Gegen&uuml;ber anderen Gewerben liegt damit eine glasklare Ungleichbehandlung vor. Von einer gewerberechtlichen Gleichstellung von Prostitutionsst&auml;tten mit anderen Gewerbebetrieben kann mithin keine Rede sein.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(3)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Quantitative und qualitative Ausweitung beh&ouml;rdlicher Kontroll- und &Uuml;berwachungsbefugnisse durch &bdquo;Auskunft und Nachschau&ldquo;:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Mit der Einstufung als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftiges Gewerbe nach &sect; 38 GewO geht einher, dass &bdquo;den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden&hellip;  zur &Uuml;berwachung des Betriebs zudem die Auskunfts- und Nachschaurechte des &sect; 29 GewO zur Verf&uuml;gung&ldquo; stehen.Die &bdquo;zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden&ldquo; bzw. deren &bdquo;Beauftragte&ldquo; sind ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss befugt, jederzeitige, anlasslose &bdquo;Pr&uuml;fungen und Besichtigungen&ldquo; vorzunehmen. Es ist zu erwarten, dass die Kontrollpraxis gegen&uuml;ber dem Prostitutionsgewerbe noch mehr ausgeweitet wird, als dies bisher schon der Fall ist. Jenseits der ohnehin &uuml;blichen Gro&szlig;razzien im Prostitutionsgewerbe werden dort gegenw&auml;rtig bei rund 11.500 so genannten &bdquo;Routinekontrollen&ldquo; pro Jahr ca. 44.000 Personen &uuml;berpr&uuml;ft. Die zu erwartende Ausweitung dieser Praxis bedeutet eine qualitative Steigerung hinsichtlich der &Uuml;berwachung des Sexualverhaltens erwachsener Menschen. Denn auch die Kunden der Sexarbeiter\u002Finnen werden dieser &Uuml;berwachungspraxis unterworfen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die &Uuml;berwachung von Gewerbebetrieben auf die Einhaltung der f&uuml;r sie g&uuml;ltigen Rechtsvorschriften obliegt in Berlin bereits einem gro&szlig;en Teil dem Gewerbeau&szlig;endienst der Kriminalpolizei (GAD). Es ist das erkl&auml;rte Ziel des BKA sowie der Innenminister der L&auml;nder, dass &bdquo;Auskunft und Nachschau&ldquo; im Falle des Prostitutionsgewerbes &ndash; anders als bei sonstigen Gewerben &ndash; als polizeiliche Aufgabe definiert wird. Dies w&uuml;rde den Trend hin zu zeitgleichen, &uuml;berfallartigen und  bundesland&uuml;bergreifenden Polizeirazzien weiter bef&ouml;rdern.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der Hinweis in der Gesetzesbegr&uuml;ndung: &bdquo;Der Betrieb von Prostitutionsst&auml;tten ist aus \u003Cu>kriminalpolitischer Sicht\u003C\u002Fu> sensibel&ldquo; (S. 9), hier ginge es um die gewerbepolizeiliche &bdquo;Vorbeugung \u003Cu>krimineller Begleiterscheinungen\u003C\u002Fu> wie Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung&ldquo; (Drucksache 17\u002F13706, S. 9) ist mehr als nur die &uuml;bliche Stigmatisierung des Prostitutionsgewerbes als grunds&auml;tzlich behaftet mit der so genannten &bdquo;Begleitkriminalit&auml;t&ldquo;. Diese Aussagen weisen in die Richtung, im Unterschied zu andern Gewerbearten die Polizei mit der gewerberechtlichen &Uuml;berwachung zu betrauen. Darauf deutet auch die Verquickung der \u003Cu>strafrechtlichen\u003C\u002Fu> Problematik einer Bek&auml;mpfung des so genannten &bdquo;Menschenhandels&ldquo; mit Fragen der \u003Cu>gewerberechtlichen\u003C\u002Fu> Reglementierung von Prostitution hin. Hier erfolgt in unzul&auml;ssiger Weise ein &uuml;berwachungsstaatlich motivierter Missbrauch des Gewerberechts f&uuml;r Ziele, die mit dieser Rechtsmaterie nichts zu tun haben und ihr fremd sind.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(4)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Nahezu totale Kontrolle des Prostitutionsgewerbes durch einen unzureichend klar bestimmten und &uuml;berdehnten Begriff &bdquo;Prostitutionsst&auml;tte&ldquo;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>In der Gesetzesbegr&uuml;ndung hei&szlig;t es: &bdquo;Als Prostitutionsst&auml;tte sind dabei insbesondere Bordelle, Laufh&auml;user, bordellartige Betriebe und andere Betriebe mit Bezug auf gewerbsm&auml;&szlig;ige sexuelle Dienstleistungen anzusehen, die nach au&szlig;en als Prostitutionsst&auml;tten erkennbar sind und als solche wahrgenommen werden. Rein private R&auml;umlichkeiten fallen somit nicht darunter, weil sie einer wirtschaftsordnungsrechtlichen &Uuml;berpr&uuml;fung nicht zug&auml;nglich sind. Dies gilt auch f&uuml;r die Anmietung einer Wohnung zum Zweck der Aus&uuml;bung der gewerbsm&auml;&szlig;igen Prostitution.&ldquo; (Drucksache 17\u002F13706, S. 9)\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Mit dem subjektiven Kriterium, dass Prostitutionsst&auml;tten &bdquo;Betriebe mit Bezug auf sexuelle Dienstleistungen&ldquo; sind, die auch &bdquo;als solche wahrgenommen werden&ldquo;, f&auml;llt jedes von zwei oder drei Frauen angemietete Wohnungsbordell, dass im Internet inseriert, unter die Kategorie der gewerberechtlichen &Uuml;berwachungsbed&uuml;rftigkeit samt &bdquo;Zuverl&auml;ssigkeitspr&uuml;fung&ldquo; (F&uuml;hrungszeugnis) und Einhaltung von Auflagen. Der Charakter &bdquo;rein privater R&auml;umlichkeiten&ldquo;, die nicht unter die gewerberechtliche &Uuml;berwachung fallen, d&uuml;rfte nur f&uuml;r den Spezialfall gelten, dass eine Frau in ihrer eigenen Wohnung der Prostitution nachgeht. Sobald sie mit anderen Frauen zusammenarbeitet, die in der Wohnung der Prostitution nachgehen, dort aber nicht gemeldet sind und dort nicht tats&auml;chlich wohnen, d&uuml;rfte der &bdquo;rein private&ldquo; Charakter der R&auml;umlichkeiten schnell in Abrede gestellt werden.Die Ausweitung der &Uuml;berwachung in Form von &bdquo;Auskunft und Nachschau&ldquo; d&uuml;rfte sich tendenziell auf alle R&auml;umlichkeiten erstrecken, in denen mehr als zwei Frauen der Prostitution nachgehen. Genau das war im &Uuml;brigen auch die Zielvorgabe der Innenministerkonferenz von 2010.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(5)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Schutz der Gesellschaft vor Prostitution mit &bdquo;Auflagen&ldquo; und mittels unbestimmter Rechtsbegriffe\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Auf Grundlage des neuen Anti-Prostitutionsgesetzes erfolgt per gewerberechtlicher Reglementierung eine Ausweitung diskriminierender Sonderbestimmungen gegen&uuml;ber Prostitution. Wieder einmal soll die Gesellschaft vor &bdquo;Bel&auml;stigungen&ldquo; durch Prostitution gesch&uuml;tzt werden &ndash; so die stigmatisierende Botschaft. So hei&szlig;t es im Gesetzentwurf: &bdquo;Dar&uuml;ber hinaus kann der Gewerbebetrieb von Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundst&uuml;cks oder der Nachbargrundst&uuml;cke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Bel&auml;stigungen abh&auml;ngig gemacht werden.&ldquo; (S. 1)\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Lokalen Gewerbebeh&ouml;rden wird mit diesen in der Tradition und Logik klassischer Sperrgebietsverordnungen stehender Zielvorgaben ein weites Bet&auml;tigungsfeld hinsichtlich der Eind&auml;mmung von Prostitution einger&auml;umt. Man darf sicher sein, dass die &bdquo;zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden&ldquo; diesen ihnen zugestandenen Spielraum gewohnt phantasievoll aussch&ouml;pfen werden. Der Weg w&auml;re frei f&uuml;r eine bundesweite Kondompflicht zum Schutz der Kunden oder der Prostituierten &ndash; je nach Lesart.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(6)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Weg frei f&uuml;r eine beh&ouml;rdliche Registrierung und ein st&auml;ndig aktualisiertes Bewegungsprofil von Sexarbeiter\u002Finnen\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Sind Prostitutionsst&auml;tten als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftige Gewerbe&ldquo; nach &sect; 38 Absatz 1 GewO eingestuft, so gilt f&uuml;r sie auch der Absatz 3 dieses Paragrafen: &bdquo;Die Landesregierungen k&ouml;nnen durch Rechtsverordnung f&uuml;r die in Absatz 1 genannten Gewerbezweige bestimmen, in welcher Weise die Gewerbetreibenden ihre B&uuml;cher zu f&uuml;hren und dabei Daten &uuml;ber einzelne Gesch&auml;ftszweige, Gesch&auml;ftspartner, Kunden und betroffene Dritte aufzuzeichnen haben.&ldquo;\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Damit ist die beh&ouml;rdliche Registrierung der in &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftigen Prostitutionsst&auml;tten&ldquo; t&auml;tigen Sexarbeiter\u002Finnen vorprogrammiert. Da eine solche Registrierung in jeder der nunmehr als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftig&ldquo; klassifizierten Prostitutionsst&auml;tten erfolgt, ergibt sich auf Grundlage der Auswertung der dabei anfallenden Daten ein komplettes Bewegungsprofil und damit die M&ouml;glichkeit einer Total&uuml;berwachung der Berufst&auml;tigkeit von Sexarbeiter\u002Finnen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die versch&auml;rfte &Uuml;berwachung betrifft also nicht nur Betreiber\u002Finnen von Prostitutionsst&auml;tten, sondern wird absehbar auch auf die Sexarbeiter\u002Finnen in G&auml;nze durchschlagen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>(7)\u003C\u002Fstrong>\u003Cstrong>Noch weniger Rechtssicherheit f&uuml;r Sexarbeiter\u002Finnen\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Durch die Tatsache, dass inhaltlich im Gesetz nicht n&auml;her bestimmte &bdquo;Auflagen&ldquo; von &bdquo;zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden&ldquo; definiert werden k&ouml;nnen, sowie durch die Tatsache, dass die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen festlegen k&ouml;nnen, wie Gewerbetreibende zuk&uuml;nftig ihre B&uuml;cher zu f&uuml;hren und dabei Daten aufzuzeichnen haben, m&uuml;ssen die sich durch Mobilit&auml;t auszeichnenden Sexarbeiter\u002Finnen auf einen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Flickenteppich sie betreffender Bestimmungen einstellen. W&auml;hrend der Kontrollrahmen im Zuge der gewerberechtlichen Reglementierung bundesweit vereinheitlicht wird, werden sich die rechtlichen Bestimmungen, denen die Sexarbeiter\u002Finnen sich zu unterwerfen haben, als un&uuml;berschaubares Gewirr unterschiedlichster Auflagen und Vorschriften erweisen. Die Rechtssicherheit, auf die auch Sexarbeiter\u002Finnen in der Prostitution Anspruch haben, wird auf der Strecke bleiben. Ein probates Mittel der Abschreckung, um den Einstieg in die Prostitution zu erschweren.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Zwischenbilanz\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Laut Gesetzestext soll die Einstufung von Prostitutionsst&auml;tten als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftige Gewerbe&ldquo; eine &bdquo;Verbesserung der Rahmenbedingungen f&uuml;r in der Prostitution t&auml;tige Personen&ldquo; zur Folge haben.  (S. 1) Das ist blanker Hohn!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Dass im &Uuml;brigen ausgerechnet mehr &bdquo;&Uuml;berwachung&ldquo; das geeignete Mittel sein soll, die Rahmenbedingungen einer T&auml;tigkeit zu verbessern (von einer Verbesserung der &sbquo;Arbeitsbedingungen&lsquo; ist bezeichnenderweise gar nicht mehr die Rede!), entspricht der Logik eines autorit&auml;ren &Uuml;berwachungsstaates. Nicht anders f&uuml;hrt sich dieser Staat gegen&uuml;ber dem Prostitutionsgewerbe auf.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es h&auml;tte der bundesrepublikanischen Gesellschaft gut zu Gesicht gestanden, in Zusammenarbeit mit Sexworker-Organisationen die Gleichstellung von Prostitution und anderen Berufen beherzt in Angriff zu nehmen. Doch diese Gesellschaft und ihre politischen Repr&auml;sentanten sind ganz offenkundig weder willens noch in der Lage, die dazu notwendigen, auf der Hand liegenden und dem b&uuml;rgerlichen Gleichheitsgedanken entsprechenden Schritte einzuleiten und zu gew&auml;hrleisten:\u003C\u002Fp>\n\u003Col>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u003Cstrong>\u003Cu>Sittenwidrigkeit\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fstrong>: Explizite und definitive Abschaffung  des Verdikts der Sittenwidrigkeit von Prostitution im BGB!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u003Cstrong>\u003Cu>Rechtliche Diskriminierung\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fstrong>: Abschaffung aller auf Prostitution bezogenen diskriminierenden rechtlichen Sonderbestimmungen!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u003Cstrong>\u003Cu>Beh&ouml;rdliche Diskriminierung\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fstrong>: Einstellung aller Formen diskriminierender beh&ouml;rdlicher Sonderbehandlung von Prostitution!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">\u003Cstrong>\u003Cu>Freiberuflichkeit\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fstrong>: Anerkennung der Freiberuflichkeit selbst&auml;ndig ausge&uuml;bter Prostitutionst&auml;tigkeit im Gewerbe-, Steuer- und Baurecht! Der Zusammen-schluss freiberuflicher Sexarbeiter\u002Finnen ist keine gewerberechtlich regulierte Prostitutionsst&auml;tte!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp>\u003Cstrong>\u003Cu>Gewerberechtliche Anzeigepflicht\u003C\u002Fu>\u003C\u002Fstrong>: Anerkennung von Prostitutionsst&auml;tten als anzeigepflichtige Gewerbe&ldquo; nach &sect; 14 Gewerbeordnung!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Fol>\n\u003Cp>Der Weg einer konsequenten Legalisierung von Prostitution, der nach den deprimierenden Erfahrungen mit dem in vieler Hinsicht untauglichen Prostitutionsgesetz von 2002 h&auml;tte eingeschlagen werden m&uuml;ssen, ist mit dem jetzt verabschiedeten Anti-Prostitutionsgesetz &ndash; zur Freude aller Prostitutionsgegner &ndash; f&uuml;rs Erste verbaut.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Feigheit steht den politischen Repr&auml;sentanten s&auml;mtlicher etablierter Parteien auf die Stirn geschrieben. Die patriachale b&uuml;rgerliche Gesellschaft und ihre politischen Parteien erweisen sich au&szlig;erstande, die in der Prostitution praktizierte Trennung von Sexualit&auml;t und Liebe als legitimen Ausdruck sexueller Selbstbestimmung zu respektieren.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Stattdessen bel&uuml;gen und betr&uuml;gen sie sich und andere mit der vermeintlichen Notwendigkeit immer weiter gehender rechtlicher Versch&auml;rfungen gegen&uuml;ber Prostitution. Demn&auml;chst werden Regelungen zur Bestrafung von Freiern bei leichtfertiger Inanspruchnahme der Dienste so genannter &bdquo;Zwangsprostituierter&ldquo; aus der Tasche gezogen: &bdquo;Ein fertiger Gesetzentwurf liegt in der Schublade.&ldquo; (MdB Ute Granold (CDU\u002FCSU), 243. Sitzung Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, 6.6.2013, S. 30796) Wobei &bdquo;Zwang&ldquo; v&ouml;llig abweichend von dem definiert wird, wie die Betroffenen selbst es sehen. Denn jedes Einverst&auml;ndnis der Betroffenen zu Umst&auml;nden ihrer Migration oder ihrer Arbeitsaufnahme gilt grunds&auml;tzlich als &bdquo;unerheblich&ldquo;.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Die Ideologie des &bdquo;Menschenhandels&ldquo;: Die Instrumentalisierung von &bdquo;Opferschutz&ldquo; gegen Prostitution\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Verabschiedung des &bdquo;Gesetzes zur Bek&auml;mpfung des Menschenhandels und &Uuml;berwachung von Prostitutionsst&auml;tten&ldquo; nimmt die Aufforderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011\u002F36\u002FEU vom 5. April 2011 als Anlass und Vorwand f&uuml;r eine Versch&auml;rfung der bundesdeutschen Prostitutionspolitik. Das passt. Denn die Richtlinie selbst ist unverkennbar eine Anti-Prostitutions- sowie eine Anti-Migrations-Richtlinie:\u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp> Mit der Ausdehnung des Begriffs\u003Cstrong> &bdquo;Menschenhandel&ldquo;\u003C\u002Fstrong> wird eine umfassende Kriminalisierung zuk&uuml;nftiger Armutsmigration vorweggenommen.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>\u003Cstrong>&bdquo;Ausbeutung&ldquo;\u003C\u002Fstrong> in diesem Kontext umfasst &bdquo;mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer&ldquo;, sodass tendenziell der Prostitutionskunde, der die Prostitution anderer ausnutzt, ein krimineller Ausbeuter ist.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>Der\u003Cstrong> &bdquo;Nachfrage&ldquo;\u003C\u002Fstrong>, die &bdquo;jegliche Form von Ausbeutung beg&uuml;nstigt&ldquo;, ist &bdquo;entgegenzuwirken&ldquo;. Das ist eine von schwedischen Verh&auml;ltnissen inspirierte, kaum verklausulierte Aufforderung zur staatlichen Eind&auml;mmung von Prostitution.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>Schlie&szlig;lich soll die Strafverfolgung bei Menschenhandel zuk&uuml;nftig nicht mehr von einer Anzeige oder der Anklage des Opfers abh&auml;ngig sein und Strafverfahren auch dann gef&uuml;hrt werden, wenn ein Opfer seine \u003Cstrong>Aussage\u003C\u002Fstrong> widerrufen hat. Damit wird die Linie, dass die Aussage der zu Opfern deklarierten Frauen \u003Cstrong>unerheblich\u003C\u002Fstrong> ist, konsequent fortgef&uuml;hrt.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp>Nur einer &Ouml;ffentlichkeit, die den Inhalt von EU-Vorgaben ohnehin nicht mehr zur Kenntnis nimmt,  geschweige denn sich kritisch damit befasst, kann diese Politik von interessierter Seite als &bdquo;Opferschutz&ldquo; verkauft werden.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Seit Jahrzehnten dient die von Medien und Politikern gepflegte \u003Cstrong>&bdquo;Opferschutz&ldquo;-Rhetorik\u003C\u002Fstrong> nicht etwa dazu, tats&auml;chliche Opfer von Zwang und Gewalt z. B. durch ein uneingeschr&auml;nktes Bleiberecht zu sch&uuml;tzen, sondern sie wird instrumentalisiert, um legitime Rechte von Sexarbeiter\u002Finnen &ndash; die als Beg&uuml;nstigung von &bdquo;Menschenhandel&ldquo; denunziert werden &ndash; in die Schranken zu weisen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>In einer dem tats&auml;chlichen Ausma&szlig; und der tats&auml;chlichen Problematik v&ouml;llig unangemessenen Weise wird &bdquo;Opferschutz&ldquo; und die Bek&auml;mpfung des so genannten &bdquo;Menschenhandels&ldquo; immer dann in den Vordergrund der &ouml;ffentlichen Debatte ger&uuml;ckt, wenn im Hintergrund wieder einmal die Rechte von Sexarbeiter\u002Finnen beschnitten und das System der Diskriminierung von Prostitution modernisiert und erweitert werden soll.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Man sollte &ndash; auch wenn es nicht ins eigene Weltbild passt &ndash; vielleicht mal zur Kenntnis nehmen, dass &bdquo;ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel 2011 des BKA &hellip; (nur) 51 der 640 polizeilich registrierten Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung Drittstaatsangeh&ouml;rige (waren), die sich illegal in Deutschland aufhielten.&ldquo; (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck und der Fraktion B&uuml;ndnis 90 \u002FDie Gr&uuml;nen, 22. Febr. 2013, S. 11)\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Nur f&uuml;r diese absolut marginale Gruppe von Menschen h&auml;tte die Forderung nach einem uneingeschr&auml;nkten Bleiberecht m&ouml;glicherweise Bedeutung. Aber deren (vorenthaltene) Rechte werden in den Vordergrund gespielt und l&ouml;sen Emp&ouml;rung aus, w&auml;hrend der gleichzeitige Angriff auf die rechtlichen Belange von 200.000 Sexarbeiter\u002Finnen in der Prostitution interessiert in den Hintergrund gespielt und als Petitesse behandelt wird. Wem dient das wohl?\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Die ganz gro&szlig;e &uuml;berparteiliche Koalition gegen Prostitution\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wer jenseits der aktuellen Regierungsparteien CDU\u002FCSU und FDP einen Blick auf die &bdquo;Oppositions&ldquo;-Parteien wirft, wird jeglicher Illusion beraubt, hier w&auml;ren Politiker mit Sinn f&uuml;r die Rechte von Sexarbeiter\u002Finnen am Werk. Die in der SPD organisierten Sozialdemokraten w&uuml;rden es &ndash; wenn sie nur k&ouml;nnten &ndash; noch sch&auml;rfer treiben als die  CDU\u002FFDP. Das beweist nicht zuletzt der SPD-Gesetzentwurf zu Prostitutionsst&auml;tten in Bremen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Man muss dem ansonsten stets uns&auml;glich argumentierenden Prostitutionsgegner MdB Hans-Peter Uhl (CDU\u002FCSU) ausnahmsweise zustimmen, wenn er der SPD &bdquo;eine Reglementierungswut ohne Ende&ldquo; attestiert. &bdquo;Keinem CSU-Politiker w&uuml;rde man so etwas zutrauen&ldquo;, so Uhl mit Blick auf die Bremer SPD. Das sehen wir freilich anders. Aber zutreffend ist: Die SPD ist l&auml;ngst &bdquo;an der Spitze der Bewegung der Reglementierung&ldquo;. (243. Sitzung Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, 6.6.2013, S. 30800)\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Besonders besch&auml;mend aber ist die Rolle der Partei \u003Cstrong>&sbquo;B&uuml;ndnis 90 \u002F Die Gr&uuml;nen&lsquo;.\u003C\u002Fstrong>&Uuml;ber Jahre hinweg hat sie &ndash; stets sehr unbestimmt &ndash; von einer &bdquo;gewerberechtlichen Regulierung&ldquo;, von einer &bdquo;gewerberechtlichen Anerkennung&ldquo; der Prostitution gesprochen. Viele Fachberatungsstellen, die Prostituierte betreuen, haben es nachgeplappert. Nun l&auml;sst B&uuml;ndnis 90 \u002F Die Gr&uuml;nen die Katze aus dem Sack: &bdquo;Gewerberechtliche Anerkennung&ldquo; bedeutet f&uuml;r sie die Einstufung von Prostitutionsst&auml;tten als &bdquo;&uuml;berwachungsbed&uuml;rftige Gewerbe&ldquo; gem&auml;&szlig; &sect; 38 GewO mit all den daraus sich ergebenden diskriminierenden Konsequenzen!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die gr&uuml;ne Bundestagsfraktion hat mit Datum vom 21. Juni 2013 einen &Auml;nderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(6)285) zum CDU\u002FCSU\u002FFDP-Gesetzesantrag vorgelegt, der sich darauf beschr&auml;nkt, unter sehr restriktiv formulierten Voraussetzungen Opfern von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht &bdquo;unabh&auml;ngig von der m&ouml;glichen Beteiligung in einem Strafverfahren&ldquo; zuzubilligen.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Kernpunkt der Angelegenheit: Die &Auml;nderung soll lediglich als &bdquo;Artikel 4&ldquo; den bisherigen drei Gesetzes-Artikeln des CDU\u002FFDP-Entwurfs hinzugef&uuml;gt werden. Mit anderen Worten: Dem gesamten Anti-Prostitutionsgesetz der Bundesregierung wird damit seitens B&uuml;ndnis 90\u002FDie Gr&uuml;nen widerspruchslos zugestimmt, wenn es nur um einen weiteren Opferschutz-Passus erg&auml;nzt wird.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Deutlicher konnte die Partei B&uuml;ndnis 90 \u002F Die Gr&uuml;nen nicht zum Ausdruck bringen, dass ihr die elementaren Rechte von Sexarbeiter\u002Finnen nicht mehr bedeuten als eine blo&szlig; taktische Verhandlungsmasse im Deal mit der politischen Konkurrenz.\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wer &ndash; wie B&uuml;ndnis 90 \u002F Die Gr&uuml;nen &ndash; sein Einverst&auml;ndnis signalisiert, \u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>Prostitution grunds&auml;tzlich als mit &bdquo;Begleitkriminalit&auml;t&ldquo; behaftete Gewerbeform zu stigmatisieren;\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>das Prostitutionsgewerbe mit Generalverdacht zu belegen und sie versch&auml;rfter beh&ouml;rdlich-polizeilicher Kontrolle und &Uuml;berwachung zu unterwerfen;\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>durch Akzeptanz der hergebrachten und diskriminierenden strafrechtlichen Sonderbestimmungen gegen Prostitution nunmehr eine gewerberechtliche Ungleichbehandlung der Betreiber\u002Finnen von Prostitutionsst&auml;tten gegen&uuml;ber anderen Gewerben billigend in Kauf zu nehmen;\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>mit inhaltlich undefinierten Auflagen und l&auml;nderspezifischen Rechtsverordnungen die Rechtsunsicherheit von Sexarbeiter\u002Finnen in der Prostitution noch mehr zu erweitern;\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp>Praktiken der Registrierung von Sexarbeiter\u002Finnen, ihr Zwangsouting und die Offenlegung ihres beruflichen Bewegungsprofils hinzunehmen,\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp align=\"LEFT\">der hat jedes Recht verwirkt, den &bdquo;Schutz von Prostituierten&ldquo; als Legitimation f&uuml;r sein politisches Handeln in Anspruch zu nehmen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Denn es handelt sich um nichts anderes als eine gewerberechtliche Festschreibung der Diskriminierung eines Berufszweigs, dem eine rechtliche Gleichstellung systematisch verweigert wird. Mit gr&uuml;nem Einverst&auml;ndnis sollen Sexarbeiter\u002Finnen in der Prostitution weiterhin eine dem&uuml;tigende Existenz als rechtlos gestellte B&uuml;rger\u002Finnen zweiter Klasse fristen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es geh&ouml;rt zum &bdquo;Ende der Heuchelei&ldquo;, dass die Vertreter von B&uuml;ndnis 90 \u002F Die Gr&uuml;nen damit klar machen, auf welcher Seite sie stehen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Durch die am 27. Juni 2013 von B&uuml;ndnis 90 \u002F Die Gr&uuml;nen in die Bundestagdebatte eingebrachten zus&auml;tzlichen Antr&auml;ge zur &bdquo;Genehmigungspflicht von Prostitutionsst&auml;tten&ldquo; sowie zur &bdquo;Freier-Bestrafung&ldquo; hat diese Partei auf Kosten der Sexarbeiter\u002Finnen den Wettbewerb um die sch&auml;rfsten Anti-Prostitutions-Regelungen populistisch befeuert und auf den letzten Metern versucht, die CDU\u002FCSU\u002FFDP-Regelungen noch rechts zu &uuml;berholen.Es ist damit zu rechnen, dass das von CDU\u002FCSU und FDP beschlossene Gesetz entweder &uuml;ber den Bundesrat oder &uuml;ber eine zuk&uuml;nftige schwarz-gr&uuml;ne Bundesregierung in diesem Sinne nachgebessert werden wird. Denn die Genehmigungspflicht ist eine origin&auml;re Forderung des Bundeskriminalamts (BKA), die Freier-Bestrafung eine origin&auml;re Forderung von CDU\u002FCSU. Die Verlierer w&auml;ren allemal die Frauen in der Prostitution. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Ausblick\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es ist nicht schwer zu prognostizieren: Auch mit dem jetzigen Anti-Prostitutionsgesetz werden nicht mehr Opfer von &bdquo;Menschenhandel&ldquo; identifiziert. Aber Prostitutionsst&auml;tten werden in die Knie gezwungen und geschlossen, Prostitution wird einged&auml;mmt werden. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Nicht nur die jetzige Bundesregierung, sondern s&auml;mtliche Parteien, die sich an der Mitwirkung und an der Debatte um das jetzt verabschiedete Anti-Prostitutionsgesetz die H&auml;nde schmutzig gemacht haben, werden sich die Sexarbeiter\u002Finnen &uuml;ber kurz oder lang zu ihren Gegner\u002Finnen machen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Ein starkes Argument mehr f&uuml;r eine selbst&auml;ndige, parteipolitisch unabh&auml;ngige und k&auml;mpferische  Organisation von Sexarbeiter\u002Finnen hierzulande. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Do&ntilde;a Carmen e.V. wird den Prozess der Organisierung der Sexarbeiter\u002Finnen auch weiterhin unterst&uuml;tzen, um das beschlossene Anti-Prostitutionsgesetz samt allen sonstigen, die Prostitution diskriminierenden Rechtsbestimmungen zu Fall zu bringen.\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Quelle:\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Ferklarung-von-dona-carmen-e-v-aus-anlass-der-verabschiedung-des-gesetzes-zur-bekampfung-des-menschenhandels-und-uberwachung-von-prostitutionsstatten\u002F#more-408\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\"> https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Ferklarung-von-dona-carmen-e-v-aus-anlass-der-verabschiedung-des-gesetzes-zur-bekampfung-des-menschenhandels-und-uberwachung-von-prostitutionsstatten\u002F#more-408\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cfont size=\"3\">**************************************************************************************\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Ch1 class=\"western\">\u003Cfont style=\"font-size: 15pt;\" size=\"4\">Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags\u003C\u002Ffont>  \u003C\u002Fh1>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"margin-bottom: 0cm; font-style: normal;\">\u003Cfont style=\"font-size: 15pt;\" size=\"4\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">\u003Cfont size=\"2\">Ver&ouml;ffentlicht am \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Foffener-brief-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestags\u002F\">30. Mai 2016\u003C\u002Fa> von \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fauthor\u002Fadmin\u002F\">Do&ntilde;a Carmen\u003C\u002Fa>\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Sehr geehrte Damen und Herren, \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>am 2. Juni 2016 findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des so genannten &bdquo;Prostituiertenschutzgesetzes&ldquo; statt. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Als Organisation, die seit nahezu zwei Jahrzehnten mit Frauen in der Prostitution, darunter viele Prostitutionsmigrantinnen, zu tun hat, nehmen wir diese Gelegenheit zum Anlass, uns direkt an Sie zu wenden. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Ca name=\"more-725\">\u003C\u002Fa>Sie haben als gew&auml;hltes Mitglied des Bundestags die M&ouml;glichkeit, Ihr Missfallen gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu bekunden und ihm die Zustimmung zu verweigern. Darin m&ouml;chten wir Sie best&auml;rken. Wir m&ouml;chten Sie an Ihre Verantwortung erinnern &ndash; wohl wissend, dass Sexarbeiter\u002Finnen eine gesellschaftliche Minderheit sind, deren Schicksal Sie pers&ouml;nlich nicht unbedingt interessieren muss. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Doch da der Umgang mit Minderheiten &ndash; wie Ihnen bekannt sein d&uuml;rfte &ndash; schon immer ein untr&uuml;glicher Gradmesser f&uuml;r das faktische Gelten von Freiheitsrechten ist, sollte es Ihnen nicht gleichg&uuml;ltig sein, was das von der Gro&szlig;en Koalition geplante &bdquo;Prostituiertenschutzgesetz&ldquo; mit den Betroffenen macht. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der von der CDU\u002FCSU\u002FSPD-Bundesregierung vorgelegte &bdquo;Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution t&auml;tigen Personen&ldquo; (Drucksache 18\u002F8556 vom 25.05.2016) unterstellt in fragw&uuml;rdiger Weise als \u003Cstrong>Leitbild\u003C\u002Fstrong> eine nur in Ausnahmef&auml;llen selbstbestimmt handelnde Sexarbeiterin. Sexarbeit gilt in ihrer Mehrheit als fremdbestimmt. Vor diesem Hintergrund soll \u003Cstrong>die Schaffung zahlloser Kontrollanl&auml;sse,\u003C\u002Fstrong> wie es der Gesetzentwurf vorsieht, als &bdquo;Schutz&ldquo; der Betroffenen und als Gew&auml;hr f&uuml;r ein selbstbestimmtes Handeln erscheinen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Grundannahme einer weitgehend fremdbestimmt t&auml;tigen Sexarbeiterin ist aber durch keine sozialwissenschaftliche, empirisch fundierte Studie gest&uuml;tzt. Es handelt sich daher um eine wohlfeile Unterstellung mit dem Ziel, eine Politik zu legitimieren, die \u003Cstrong>eine gesamte Berufsgruppe unter Ausnahmerecht\u003C\u002Fstrong> stellt. Und davon macht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung reichlich Gebrauch. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das in K&uuml;rze zur Abstimmung stehende \u003Cstrong>&bdquo;Prostituiertenschutzgesetz&ldquo;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; beinhaltet eine\u003Cstrong> 50-fache rechtliche Ungleichbehandlung\u003C\u002Fstrong> von Prostitution im Vergleich zu anderen selbst&auml;ndig ausge&uuml;bten Gewerben (vgl. https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fwp-content\u002Fuploads\u002FRechtliche-Ungleichbehandlung-des-Prostitutionsgewerbes.pdf);\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; basiert auf \u003Cstrong>kalkuliertem Rechtsbruch\u003C\u002Fstrong> zum Zwecke der Eind&auml;mmung von Prostitution. Beispielhaft sei an dieser Stelle nur darauf verwiesen, dass die geplante Meldepflicht f&uuml;r Sexarbeiter\u002Finnen gegen Art. 8 Abs. 4 der EU-Richtlinie 95\u002F46\u002FEG verst&ouml;&szlig;t, die EU-Mitgliedstaaten die Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. zum Sexualleben untersagt. Verwiesen sei des Weiteren darauf, dass die Pflicht zum pers&ouml;nlichen Erscheinen im Zuge der geplanten Anmeldung bzw. Verl&auml;ngerung der Anmeldung zur Sexarbeit gegen Art. 8 Abs. 1 der Europ&auml;ischen Dienstleistungsrichtlinie verst&ouml;&szlig;t (elektronische Abwicklung der Aufnahme oder die Aus&uuml;bung einer Dienstleistungst&auml;tigkeit).\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; zwingt Sexarbeiter\u002Finnen knapp\u003Cstrong> 40 Verpflichtungen\u003C\u002Fstrong> auf, deren Einhaltung die grundrechtlich gew&auml;hrte Berufsfreiheit zur Karikatur werden l&auml;sst und die Betroffenen in die Illegalit&auml;t dr&auml;ngen wird (vgl. https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fwp-content\u002Fuploads\u002FPflichten-von-SexarbeiterInnen-und-BordellbetreiberInnen.pdf);\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; etabliert mit jeder dieser Verpflichtungen entsprechende\u003Cstrong> Kontroll- und Sanktionsanl&auml;sse,\u003C\u002Fstrong> bestens geeignet, die Betroffenen nach Bedarf beh&ouml;rdlichen \u003Cstrong>Schikanen\u003C\u002Fstrong> auszusetzen; hinzu kommen etliche Betreiber-Pflichten, da bereits jede ab zwei Sexarbeiter\u002Finnen genutzte Wohnung als betreibergef&uuml;hrter Gewerbebetrieb eingestuft wird;\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; unterwirft Sexarbeiter\u002Finnen fortan \u003Cstrong>auf Schritt und Tritt\u003C\u002Fstrong> einer von Staat und Bordellbetreiber\u002Finnen ausge&uuml;bten \u003Cstrong>&Uuml;berwachung;\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp>&ndash; ebnet einer auf Denunziation gegr&uuml;ndeten \u003Cstrong>Verdachtskultur\u003C\u002Fstrong> den Weg, wenn Wohnungen zwecks Kontrolle vermuteter Prostitutionsaus&uuml;bung von Polizei- und Ordnungsbeh&ouml;rden jederzeit anlasslos betreten werden k&ouml;nnen.\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Auf nationalem Ma&szlig;stab wird damit ein polizeilich betreutes Anbieten sexueller Dienstleistungen zur Norm. Wie zu Zeiten des deutschen Kaiserreichs! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Ist dieser Umgang mit Sexualit&auml;t m&uuml;ndiger erwachsener B&uuml;rger das, was Ihnen als Mitglied des Deutschen Bundestags als Vision einer zuk&uuml;nftigen Gesellschaft vorschwebt?\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Der vorliegende Gesetzentwurf der Gro&szlig;en Koalition ebnet den Weg f&uuml;r eine gesundheitliche \u003Cstrong>Zwangsberatung\u003C\u002Fstrong>, f&uuml;r eine beh&ouml;rdliche \u003Cstrong>Zwangsregistrierung\u003C\u002Fstrong> betroffener Frauen wie zuletzt 1939 unter den Nazis, f&uuml;r ein \u003Cstrong>Zwangsouting\u003C\u002Fstrong> der Betroffenen, f&uuml;r eine erniedrigende, in das Intimleben erwachsener Menschen eingreifende \u003Cstrong>Zwangskondomisierung.\u003C\u002Fstrong> Wann hat es je einen solch vielf&auml;ltigen, staatlich geschaffenen Zwang in der Prostitution gegeben? \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Seien Sie versichert: \u003Cstrong>S&auml;mtliche Organisationen der Sexarbeiter\u002Finnen und s&auml;mtliche Organisationen, die auf Erfahrungen im Umgang mit Sexarbeiter\u002Finnen verweisen k&ouml;nnen, lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf entschieden ab.\u003C\u002Fstrong> Denn es steht ihm auf die Stirn geschrieben: Es ist nichts weiter als ein Anti-Prostitutions-Gesetz. Sie werden nicht eine einzige Sexarbeiter\u002Fin finden, die diesem repressiven Gesetzeswerk etwas abgewinnen kann. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Glauben Sie als Bundestagsabgeordnete\u002Fr also nicht alles, was man Ihnen &uuml;ber das &bdquo;Prostituiertenschutzgesetz&ldquo; erz&auml;hlt! Auch wenn Parteikolleg(inn)en den &bdquo;Schutz der Prostituierten&ldquo; ansprechen: Misstrauen Sie dem! Denn es ist nichts anderes als eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. \u003Cstrong>Der vorliegende Gesetzentwurf soll mitnichten Prostituierte vor Zwang und Gewalt, er soll vielmehr die Gesellschaft vor Prostitution sch&uuml;tzen.\u003C\u002Fstrong> Mit ihm wird wieder Moral zur Richtschnur von Recht und Gesetz. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Wie k&ouml;nnen Sie diesen R&uuml;ckfall in l&auml;ngst vergangen geglaubte Zeiten mit ihren politischen Grund&uuml;berzeugungen und ihrem Gewissen vereinbaren? Wie soll ein Gesetz, das darauf abzielt, den Lebensentwurf bestimmter Bev&ouml;lkerungskreise f&uuml;r allgemein verbindlich zu erkl&auml;ren, zu einer pluralistisch verfassten Gesellschaft passen?\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Prostitution bildet &bdquo;nicht selten das Milieu f&uuml;r erhebliche Straftaten (Menschenhandel, Rauschgifthandel, Waffen- und Falschgelddelikte usw.), die mit einem hohen Organisationsgrad begangen werden. Aus Ermittlungssicht kommt erschwerend hinzu, dass dieser Bereich zunehmend von ausl&auml;ndischen T&auml;tergruppierungen dominiert wird (Sprach- und Kulturbarrieren). Der Staat darf vor diesem Bereich nicht l&auml;nger die Augen verschlie&szlig;en. Es ist menschenverachtend, wenn wir so tun, als ob alles in Ordnung ist, weil in der Theorie alles geregelt ist.&ldquo; \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Macht es Sie nicht nachdenklich, dass diese hier zitierte\u003Cstrong> Passage aus dem Entwurf des Parteiprogramms der &bdquo;Alternative f&uuml;r Deutschland&ldquo; (AfD)\u003C\u002Fstrong> allenthalben auswechselbar ist und sich in nahezu gleichlautender Formulierung in s&auml;mtlichen entsprechenden Statements von CDU\u002FCSU, von SPD und GR&Uuml;NEN findet? \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Hier wie dort wird verschwiegen, dass einschl&auml;gige \u003Cstrong>Delikte in diesem Bereich seit Langem r&uuml;ckl&auml;ufig\u003C\u002Fstrong> sind. Die erst vor wenigen Tagen ver&ouml;ffentlichte &bdquo;Polizeiliche Kriminalstatistik 2015&ldquo; best&auml;tigt einen imposanten R&uuml;ckgang hinsichtlich aller Kennziffern bei so genannten &bdquo;Rotlicht-Delikten&ldquo;. Bei &bdquo;Menschenhandel&ldquo; (&sect; 232 StGB) dokumentiert die offizielle Statistik f&uuml;r den Zeitraum 2000 &ndash; 2015 eine Halbierung s&auml;mtlicher einschl&auml;giger Kennziffern (F&auml;lle, mutma&szlig;liche Opfer, Tatverd&auml;chtige). Das Verh&auml;ltnis &bdquo;Tatverd&auml;chtige im Verh&auml;ltnis zu mutma&szlig;lichen Opfern&ldquo; liegt seit Jahrzehnten bei etwas &uuml;ber 1: 1, sodass hier die Rede von &bdquo;organisierter Kriminalit&auml;t&ldquo; bzw. &bdquo;ausl&auml;ndischen T&auml;tergruppierungen&ldquo; (AfD) ein\u003Cstrong> bewusst verzerrtes Bild der Realit&auml;t\u003C\u002Fstrong> liefert. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Noch eindeutiger sind die \u003Cstrong>Verh&auml;ltnisse in der EU\u003C\u002Fstrong>. Laut j&uuml;ngstem EUROSTAT-Bericht vom 19. April 2016 gibt es in der EU bezogen auf die mehr als 500 Millionen Einwohner in den beiden letzten Jahren jeweils 7.923 mutma&szlig;liche (noch nicht einmal gerichtlich best&auml;tigte) Opfer. Ein klarer R&uuml;ckgang gegen&uuml;ber den vorhergehenden Jahren! Mit einer Rate zwischen\u003Cstrong> 0,3\u003C\u002Fstrong> und \u003Cstrong>0,2 Verurteilungen pro 100.000 Einwohner\u003C\u002Fstrong> erweist sich der so genannte &bdquo;Menschenhandel&ldquo; als eine der seltensten Kriminalit&auml;tsarten &ndash; ganz\u003Cstrong> im Gegensatz zur schrillen Anti-Menschenhandels-Hysterie der offiziellen EU-Politik\u003C\u002Fstrong> sowie abolitionistischer Hass-Predigerinnen, die meinen, an ihrem Lebensentwurf m&uuml;sse die Welt genesen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>All diesen unbestreitbaren Fakten zum Trotz pl&auml;dieren die Fraktionsspitzen der Regierungsparteien CDU\u002FCSU und SPD f&uuml;r eine &bdquo;Erlaubnisplicht f&uuml;r Prostitutionsgewerbe&ldquo; und f&uuml;r jederzeitige, verdachtsunabh&auml;ngige und anlasslose Kontrollen. Sie haben sich damit eine fixe Idee des BKA aus dem Jahre 1993 zu Eigen gemacht! Sie haben sich mit dem Segen der Kirchen von oberen Polizeibeh&ouml;rden und Innenministerien einwickeln lassen und sich ein \u003Cstrong>lupenreines Polizeigesetz\u003C\u002Fstrong> in die Feder diktieren lassen. Was f&uuml;r ein Armutszeugnis! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Selbst Aussch&uuml;sse des Bundesrats sowie der Deutsche Juristinnenbund (djb) halten die Luft an und attestieren u.a. dem &sect; 11 ProstSchG (&bdquo;Anordnungen gegen&uuml;ber Prostituierten&ldquo;), in seiner jetzigen Form mit der Verfassung nicht vereinbar zu sein. Gleiches d&uuml;rfte auch f&uuml;r andere Gesetzes-Paragrafen gelten. Denn &sect; 11 ProstSchG steht nur stellvertretend f&uuml;r den durch und durch repressiven Geist, der den vorliegenden Gesetzentwurf in G&auml;nze auszeichnet. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wenn es um Prostitution geht, schw&auml;rmen Politiker\u002Finnen aller Parteien geradezu verz&uuml;ckt vom Ideal der Selbstbestimmung. Wohlan! \u003Cstrong>Wenn Ihnen dieser Grundsatz als Bundestagsabgeordnete\u002Fr wirklich am Herzen liegt, z&ouml;gern Sie keinen Augenblick und gehen Sie mit gutem Beispiel voran!\u003C\u002Fstrong> Es hei&szlig;t, Sie h&auml;tten sich gemeinhin dem Fraktionszwang zu beugen und m&uuml;ssten Ihre pers&ouml;nlichen &Uuml;berzeugungen dem unterordnen. \u003Cstrong>Haben Sie jetzt den Mut und verweigern Sie sich einer Fremdbestimmung durch die in jeder Hinsicht unangemessenen Festlegungen Ihrer Fraktionsspitze! Zeigen Sie, dass Sie es mit der Selbstbestimmung wirklich ernst meinen!\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Auch wenn Sie Ihre pers&ouml;nliche Wertsch&auml;tzung, ihr politisches Wohlergehen und ihre materiellen Versorgungsanspr&uuml;che als Bundestagsabgeordnete\u002Fr in hohem Ma&szlig;e der Unterordnung unter den Fraktionszwang Ihrer Partei verdanken: Widerstehen Sie an diesem Punkt der Versuchung einer Fremdbestimmung! Entscheiden Sie autonom! Leben Sie vor, was man Sexarbeiter\u002Finnen predigt! \u003Cstrong>Stimmen Sie mit &sbquo;Nein&lsquo;, wenn es darum geht, hierzulande 200.000 Frauen einem repressiven Kontroll-Gesetz zu unterwerfen!\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Gerade migrantischen Sexarbeiter\u002Finnen wird gerne nachgesagt, sie seien leichtgl&auml;ubig, fallen auf allerlei T&auml;uschungen herein und folgen unbesehen den Verlockungen des leicht verdienten Geldes. Dem m&uuml;sse man entgegentreten. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Gehen Sie als Bundestagsabgeordnete\u002Fr auch hier mit gutem Beispiel voran!\u003C\u002Fstrong>Vertrauen Sie nicht leichtgl&auml;ubig der allzu durchsichtigen medialen Inszenierung von Deutschland als dem &bdquo;Bordell Europas&ldquo;. Misstrauen Sie den Horror-Szenarien einer massenhaften Flutung des Prostitutionsgewerbes durch fremdgesteuerte Armutsmigratinnen! Billigen Sie auch ausl&auml;ndischen Frauen die Bef&auml;higung zu rationalen Entscheidungen zu! Fallen Sie nicht herein auf die Legende, Frauen in der Prostitution seien nichts als &bdquo;hilflose Opfer&ldquo;, au&szlig;erstande im Falle von Zw&auml;ngen sich selbst zu helfen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Stimmen Sie also mit &sbquo;Nein&lsquo;, wenn man Ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Zustimmung zu einem Gesetz abn&ouml;tigt, das unter dem Strich einer gesellschaftlichen &Auml;chtung von Prostitution gleichkommt!\u003C\u002Fstrong>Oder k&ouml;nnen Sie es als Bundestagsabgeordnete\u002Fr mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sexarbeiter\u002Finnen hierzulande zu Tausenden per Gesetz in die Illegalit&auml;t gezwungen und damit de facto f&uuml;r vogelfrei erkl&auml;rt werden? \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Und bedenken Sie bitte: Die &Auml;chtung der Prostitution ist erfahrungsgem&auml;&szlig; nur der Einstieg in einen erneuten repressiven Umgang mit Sexualit&auml;t auch jenseits von Prostitution. Finden Sie das w&uuml;nschenswert? Ist das Ihr Ideal einer zuk&uuml;nftigen, freien Gesellschaft?\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Do&ntilde;a Carmen e.V. hat anl&auml;sslich des Inkrafttretens des rot-gr&uuml;nen Prostitutions-gesetzes im Jahre 2002 erkl&auml;rt, es handele sich dabei um ein &bdquo;Schaufenstergesetz&ldquo;, das die realen Probleme des Prostitutionsgewerbes nicht l&ouml;se. Wir haben mit unserer damaligen Einsch&auml;tzung Recht behalten. Aber h&ouml;ren wollte das selbstverst&auml;ndlich niemand. Heute, vierzehn Jahre sp&auml;ter, f&auml;llt unsere Bewertung des vorliegenden Entwurfs f&uuml;r ein &bdquo;Prostituiertenschutzgesetz&ldquo; nicht minder desastr&ouml;s aus. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Das jetzt vorliegende Polizeigesetz zu Prostitution werden sich die Betroffenen nicht bieten lassen! Bitte bedenken Sie das! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Wir appellieren an Sie als Bundestagsabgeordnete\u002Fr, die nicht nur von unserer Seite, sondern auch von vielen anderen gesellschaftlichen Organisationen vorgetragene Kritik ernst zu nehmen.\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Deshalb: \u003C\u002Fp>\n\u003Cul>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; Geben Sie den Sexarbeiter\u002Finnen Rechte, statt Beh&ouml;rden und Polizei immer mehr Kontrollrechte!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp style=\"margin-bottom: 0cm;\">&ndash; Treten Sie gemeinsam mit den Betroffenen f&uuml;r die rechtliche Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Gewerben ein!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003Cli>\n\u003Cp>&ndash; Tragen Sie mit dazu bei, dass diskriminierendes Ausnahmerecht und das nach wie vor bestehende Sonderstrafrecht gegen Prostitution endlich der Vergangenheit angeh&ouml;rt!\u003C\u002Fp>\n\u003C\u002Fli>\n\u003C\u002Ful>\n\u003Cp>\u003Cstrong>Kurzum: Verweigern Sie dem so genannten &bdquo;Prostituiertenschutzgesetz&ldquo; in G&auml;nze Ihre Zustimmung!\u003C\u002Fstrong> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Juanita HenningSprecherin Do&ntilde;a Carmen e.V.\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">Quelle: \u003C\u002Fspan>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Foffener-brief-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestags\u002F\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Foffener-brief-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestags\u002F\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">\u003Cfont size=\"3\">**************************************************************************************\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Ch1 class=\"western\">\u003Cfont style=\"font-size: 15pt;\" size=\"4\">Prostituiertenschutzgesetz tr&auml;gt Handschrift der Polizei\u003C\u002Ffont> \u003C\u002Fh1>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"margin-bottom: 0cm; font-style: normal;\">\u003Cfont style=\"font-size: 15pt;\" size=\"4\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">\u003Cfont size=\"2\">Ver&ouml;ffentlicht am \u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fprostituiertenschutzgesetz-traegt-handschrift-der-polizei\u002F\">17. M&auml;rz 2018\u003C\u002Fa> von Do&ntilde;a Carmen e.V.\u003C\u002Ffont>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Ffont> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Liebe Kolleginnen und Kollegen,liebe Freunde, \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>unsere Organisation &ndash; der Verein Do&ntilde;a Carmen e.V. &ndash; tritt ein f&uuml;r die sozialen und politischen Rechte von Frauen in der Prostitution. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es d&uuml;rfte kaum einen anderen Wirtschaftszweig in diesem Land geben, der in so hohem Ma&szlig;e polizeilich &uuml;berwacht wird, wie das Prostitutionsgewerbe. Ich sage das, weil wir seit dem Jahr 2000 die polizeiliche &Uuml;berwachung dieses Gewerbes in Form von Razzien dokumentieren. Das Ergebnis: \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>In den vergangenen 18 Jahren wurden im Zuge von 351 Gro&szlig;razzien in 1.058 Gemeinden mehr als 9.500 Bordelle und Wohnungen durchsucht. 77.000 eingesetzte Ermittler kontrollierten vor Ort etwa 55.000 Personen, in der Regel Sexarbeiter\u002Finnen. Das ist schon stattlich. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Man sollte wissen, dass bei jeder 9. Razzia Spezialkr&auml;fte der Polizei zum Einsatz kommen: BGS bzw. Bundespolizei, Mobile Einsatzkommandos (MEK), Sondereinsatzkommandos (SEK) sowie in Einzelf&auml;llen sogar die Spezialtruppe GSG 9. Das zeigt, dass Rotlicht-Razzien immer auch &Uuml;bungseins&auml;tze f&uuml;r paramilit&auml;rische Verb&auml;nde sind. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Die Razzien im Prostitutionsgewerbe sind nur die ber&uuml;hmte &bdquo;Spitze des Eisbergs&ldquo;. St&auml;ndige &sbquo;regul&auml;re&rsquo; Routinekontrollen der Polizei sind dabei noch gar nicht ber&uuml;cksichtigt. Durch sie werden nach unseren Berechnungen pro Jahr rund 40.000 Frauen kontrolliert. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Enth&uuml;llungen von Wikileaks haben ergeben, dass die amerikanische Regierung sich vom Frankfurter Polizeipr&auml;sidenten detailliert &uuml;ber Umfang und Ausma&szlig; der Prostitutions&uuml;berwachung informieren l&auml;sst. Das ging aus einem 2011 von Wikileaks ver&ouml;ffentlichten Kabelbericht hervor. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Do&ntilde;a Carmen nahm das zum Anlass, den damaligen Polizeipr&auml;sidenten, Dr. Achim Thiel, um Auskunft zu bitten, was es mit diesen Praktiken der Vernetzung deutscher und amerikanischer Polizeibeh&ouml;rden hinsichtlich der Prostitutions&uuml;berwachung auf sich habe. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Herr Thiel schrieb seinerzeit an Do&ntilde;a Carmen: \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>&bdquo;Nach meiner Erinnerung trifft es zu, dass ich wohl zur besagten Zeit ein Gespr&auml;ch mit Angeh&ouml;rigen von US-Polizeibeh&ouml;rden gef&uuml;hrt habe, in dem es um die Erfahrungen der deutschen und der US-amerikanischen Polizei bei der Bek&auml;mpfung der Rotlichtkriminalit&auml;t ging. Dabei handelte es sich um einen &uuml;blichen Erfahrungsaustausch zur Pflege der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.&ldquo;(Schreiben von Dr. Thiel an Do&ntilde;a Carmen, 22.11.2011) \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wir halten sowohl die &uuml;berdimensionierte, repressive Polizei&uuml;berwachung der Prostitution als auch den &bdquo;&uuml;blichen Erfahrungsaustausch&ldquo; mit der US-amerikanischen Polizei f&uuml;r eine einzige Zumutung. Aber all das ist Normalit&auml;t. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Es scheint den Herrschenden &uuml;berhaupt nicht zu passen, wenn man ihr Handeln dokumentiert. Das mussten wir im letzten Jahr erfahren. Die blo&szlig;e Tatsache, dass wir auf der Website von Do&ntilde;a Carmen eine f&uuml;r  jeden einsehbare Statistik der Bordellrazzien f&uuml;hren, war zum Beispiel dem Frankfurter Finanzamt ein Dorn im Auge und ein willkommener Vorwand f&uuml;r den Versuch, uns die Gemeinn&uuml;tzigkeit zu entziehen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>So schrieb die Finanzbeh&ouml;rde im August 2017 an das Hessische Finanzgericht (ich zitiere): \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>&bdquo;Der seit dem Jahr 2000 gef&uuml;hrte Razzienspiegel und die regelm&auml;&szlig;igen Proteste gegen Razzien durch die Polizei &hellip; lassen nicht erkennen, dass (Do&ntilde;a Carmen e.V.) ein Verst&auml;ndnis f&uuml;r die Aufgaben der Sicherheitsbeh&ouml;rden hat &hellip;&ldquo; \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>(Zitat ende) \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Eine kritische Haltung gegen&uuml;ber der Polizei gilt dem Finanzamt offenbar schon als hinreichender Grund, um einem Verein die Gemeinn&uuml;tzigkeit zu entziehen! Das ist bemerkenswert! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wir haben uns von den Attacken dieser Beh&ouml;rde nicht beeindrucken lassen und dokumentieren auch weiterhin die polizeiliche &Uuml;berwachung von Sexarbeiter\u002Finnen. Wir wenden uns aber nicht nur gegen repressive Kontrollaktivit&auml;ten der Polizei vor Ort, sondern auch gegen den strukturellen Einfluss der Polizei auf politische Entscheidungen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, regelt seit Juli 2017 hierzulande ein so genanntes &bdquo;Prostituiertenschutzgesetz&ldquo; den Umgang mit Sexarbeit in der Prostitution. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Zentrale Punkte des Gesetzes sind (1) eine medizinische Zwangsberatung, (2) die Zwangsregistrierung der Frauen, (3) ein damit verbundenes Zwangsouting der Betroffenen, (4) die Einf&uuml;hrung eines Hurenpasses, den Sexarbeiter\u002Finnen st&auml;ndig mit sich f&uuml;hren m&uuml;ssen, sowie (5) weitgehende Betretungsrechte der Ordnungsbeh&ouml;rden in Prostitutionsst&auml;tten. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>F&uuml;r das Betreten von Prostitutionsst&auml;tten braucht man zuk&uuml;nftig keinen Durchsuchungsbeschluss mehr. Da kann die Polizei jederzeit hereinspazieren. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Dazu muss man wissen: Eine Prostitutionsst&auml;tte liegt bereits dann vor, wenn nur zwei Frauen in einer Wohnung der Prostitution nachgehen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG ist damit nicht nur f&uuml;r Sexarbeiter\u002Finnen au&szlig;er Kraft gesetzt. Denn das Betretungsrecht gilt auch dann, wenn nur der Verdacht besteht, dass eine Frau in ihrer Wohnung m&ouml;glicherweise der Prostitution nachgeht. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Das Kernelement des Prostituiertenschutzgesetzes, die &bdquo;Erlaubnispflicht f&uuml;r Prostitutionsst&auml;tten&ldquo;, erm&ouml;glicht zudem eine umfassende Kontrolle der dort t&auml;tigen Frauen. &Uuml;berwachungsbeh&ouml;rden k&ouml;nnen bei Bedarf ein nahezu l&uuml;ckenloses Bewegungsprofil von Frauen in der Prostitution erstellen. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Man kann es drehen und wenden, wie man will: Das neue Prostituiertenschutzgesetz ist ein lupenreines Polizeigesetz! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>So hat man einzelne Elemente des Gesetzes direkt von der Polizei ausarbeiten lassen. Die Rolle von Politiker\u002Finnen ersch&ouml;pfte sich darin, als ausf&uuml;hrendes Organ der Polizei diesem Gesetz ein parlamentarisches M&auml;ntelchen umzuh&auml;ngen. Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das sind Verh&auml;ltnisse, die jedem Polizeistaat zur Ehre gereichen! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Wir haben nicht das geringste Problem, unseren Vorwurf detailliert zu belegen und k&ouml;nnen dabei Ross und Reiter nennen: \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>(1) Die &bdquo;Erlaubnispflicht f&uuml;r Prostitutionsgewerbe&ldquo; ist ein Konzept des BKA aus dem Jahre 1993. Ulrich Sieber, seinerzeit Professor f&uuml;r Strafrecht an der Uni W&uuml;rzburg, entwickelte es in der vom BKA finanzierten Auftragsstudie &bdquo;Logistik der Organisierten Kriminalit&auml;t&ldquo;. Erkl&auml;rtes Ziel war die Einf&uuml;hrung neuer Eingriffsbefugnisse des Staates wie etwa die Abkoppelung polizeilicher Ermittlungen vom Erfordernis eines konkreten Tatverdachts. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>(2) Die Meldepflicht f&uuml;r Sexarbeiter\u002Finnen war eine Idee der Polizeidirektion Hannover, die 1999 eine komplette Gesetzesinitiative zur Prostitutionsreglementierung vorlegte. Kriminaloberrat Schnelker trug sie 2001 bei einer Anh&ouml;rung im Bundesfamilienministerium vor. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>(3) Die Gesundheitsberatung und die Sonderbehandlung von Frauen unter 21 Jahren sind leicht abgewandelte Vorschl&auml;ge des Augsburger Kriminalbeamten Helmut Sporer aus dem Jahre 2006. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>(4) Die im Prostituiertenschutzgesetz verankerten weitgehenden Betretungsrechte der Polizei im Bereich Wohnungsprostitution gehen zur&uuml;ck auf Vorschl&auml;ge, f&uuml;r die sich Detlef Ubben vom LKA Hamburg stark gemacht hat. Das &bdquo;Hamburger Abendblatt&ldquo; berichtete 2011 mit Verweis auf Herrn Ubben auf eine diesbez&uuml;gliche Gesetzesinitiative, die ma&szlig;geblich in Hamburg entwickelt wurde. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>All das verdeutlicht: Das Prostituiertenschutzgesetz tr&auml;gt von A bis Z die Handschrift der Polizei! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>So wundert es nat&uuml;rlich nicht, dass damit elementare Grundrechte f&uuml;r Sexarbeiter\u002Finnen au&szlig;er Kraft gesetzt werden: das Grundrecht auf Berufsfreiheit, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie der Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Dagegen hat Do&ntilde;a Carmen eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, die noch in diesem Jahr vom Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Eins ist klar: Gegen Polizeigewalt, gegen Entrechtung und Diskriminierung sollte man sich wehren &ndash; juristisch, politisch und mit Aktionen wie dieser heute! \u003C\u002Fp>\n\u003Cp>Vielen Dank f&uuml;r Eure Aufmerksamkeit!\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">Quelle: \u003C\u002Fspan>\u003Ca href=\"https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fprostituiertenschutzgesetz-traegt-handschrift-der-polizei\u002F#more-1992\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">https:\u002F\u002Fwww.donacarmen.de\u002Fprostituiertenschutzgesetz-traegt-handschrift-der-polizei\u002F#more-1992\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\"> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp lang=\"de-DE\" style=\"font-style: normal;\">\u003Cspan style=\"background: #ffffff;\">\u003Cspan style=\"text-decoration: underline;\">\u003Ca href=\"\u002Ftexte\u002Fdas-verbot-von-prostitution-zwischen-freiheit-und-zwang-teil-1-\u002F1\">Hier zur&uuml;ckbl&auml;ttern - Teil 1\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp>\u003Cspan style=\"text-decoration: underline;\">\u003Ca href=\"\u002Ftexte\u002Fdas-verbot-von-prostitution-zwischen-freiheit-und-zwang-teil-3\u002F3\">Hier weiterlesen - Teil 3\u003C\u002Fa>\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>\n\u003Cp> \u003C\u002Fp>",1789351679489]